Carports - Bauantragsservice










Benötige ich für mein Carport einen Bauantrag? Alle Infos hier.
Profitieren Sie von unserem Bauantragsservice!
Baurecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Zusätzlich zum Landesbaurecht kann ein Bebauungsplan ihre Möglichkeiten einschränken. In Schleswig-Holstein wurde mit der Änderung der Landesbauordnung Schleswig‑Holstein (LBO) eine Neuregelung für Carports eingeführt. Ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist, prüfen wir individuell für Ihren Standort – insbesondere hinsichtlich Größe, Wandhöhe, Lage zur Grenze und gegebenenfalls des Bebauungsplans. Gerne übernehmen wir für Sie das Genehmigungsverfahren.

Carport Bauanträge für den Norden Schleswig-Holsteins:
Kieler Straße 35
24582 Bordesholm
Tel. 04322-69020
Carport-Bauanträge für Hamburg und den Süden Schleswig-Holsteins:
Justus-von-Liebig-Ring 19
25451 Quickborn
Tel. 04106-6414170


















Ist für mein Carport ein Bauantrag nötig?
Kleinere Carports sind in vielen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei; größere Anlagen benötigen häufig einen Bauantrag.
Einheitliche Regeln gibt es nicht: Baurecht ist Ländersache und wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Zudem kann ein Bebauungsplan zusätzliche Vorgaben enthalten. Das örtliche Bauamt kann verbindlich sagen, ob für Ihr Vorhaben ein Bauantrag nötig ist.
Bitte beachten Sie: In Schleswig-Holstein gilt seit der Neufassung der Landesbauordnung am 5. Juli 2024 eine aktualisierte Fassung.
Die wesentlichen Regeln für Carports haben wir unten für Sie zusammengestellt.
Die neue Landesbauordnung für Schleswig-Holstein finden Sie hier. Die Hamburgische Bauordnung (HbauO) gilt seit 2005. Hier finden sich allgemeine baurechtliche Vorschriften.
Die aktuellen Antragsformulare stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Bauantrag Hamburg (Online-Antrag)
Alle Hinweise sind ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige Baubehörde.
Nutzen Sie gerne den FREESE Holz Bauantragservice.


Aktuelle Informationen zu Bauvorschriften für Carports in Schleswig-Holstein
Die Regelungen für die Errichtung von Carports in Schleswig-Holstein wurden in den vergangenen Jahren angepasst. Ob ein Carport genehmigungsfrei („verfahrensfrei“) gebaut werden darf oder ein Bauantrag erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von Grundfläche, Wandhöhe, Länge, der Lage zur Grundstücksgrenze sowie möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Für bestimmte kleinere Carports gelten nach § 61 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) weiterhin verfahrensfreie Ausnahmen. Werden die zulässigen Maße überschritten oder weichen örtliche Vorgaben (z. B. durch einen Bebauungsplan) ab, ist ein Bauantrag notwendig. Dieser muss in der Regel von einer qualifizierten Fachkraft erstellt werden, da statische Nachweise und baurechtliche Anforderungen einzuhalten sind.
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen alle geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden – etwa Abstandsflächen oder Regelungen zur Grenzbebauung.
Als erfahrener Fachbetrieb unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Einschätzung, ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist, und übernehmen auf Wunsch die komplette Erstellung Ihrer Bauantragsunterlagen.
So kommen Sie sicher und unkompliziert zu Ihrem Wunsch-Carport.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.


Der FREESE Holz Bauantragsservice
Ein erfahrener Zimmermeister kümmert sich bei FREESE Holz persönlich um Ihren Bauantrag und beantwortet alle Ihre Fragen:
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Wann ist mein Carport baugenehmigungsfrei?
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Muss ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung beantragen?
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Darf ich mein Gartenhaus ohne Genehmigung aufstellen?
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Muss ich vor dem Bau die Nachbarn fragen?
Sollte aufgrund der Größe des geplanten Carports oder der schon vorhandenen Bebauung ein Bauantrag erforderlich sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir können auch das Genehmigungsverfahren für Sie übernehmen. Unser Bauantragsservice umfasst das Erstellen eines Freiflächenplans und der erforderlichen Bauzeichnungen, das Einzeichnen des Carports in den Lageplan, das Ausfüllen der Antragsformulare, die Erklärung des Aufstellers bautechnischer Nachweise, die Erklärung des Entwurfsverfassers, sowie die Berechnung von Grundfläche, umbautem Raum und Grundflächenzahl.
Profitieren Sie auch von der FREESE Holz Genehmigungsgarantie: Sie können Ihr Carport bei uns vorbehaltlich der Baugenehmigung bestellen. Wird die Genehmigung erteilt, kann sofort produziert werden. Bei einem ablehnenden Bescheid entstehen Ihnen keine Kosten für das Carport*. Das ist echter Service!
* Wenn Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie unseren Bauantragsservice, Bauzeichnungsservice oder Statik-Service gekauft haben, müssen Sie diese selbstverständlich trotzdem vergüten.


Der FREESE Holz Bauzeichnungsservice
Damit Sie den Aufbau Ihres Carports schnell und problemlos durchführen können, erhalten Sie von uns als Selbstaufbauer einen Pfostenplan, eine Materialliste und eine allgemeine, bebilderte Aufbauanleitung für Ihren Carporttyp. Bauzeichnungen können Sie auch unabhängig vom Bauantrag bei uns erwerben.
Statik-Service: Individuelle Objektstatik
Alle unsere Carports sind in solider Bauweise gefertigt und nach einer Systemstatik auf die raue Witterung in unseren nördlichen Breiten ausgelegt. Die Carports sind mit einer Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 (Schneelastzone 2) bemessen. Dazu gehört für die "norddeutsche Tiefebene" die Berücksichtigung über den Nachweis für den 2,3-fachen Wert der charakteristischen Schneelast als außergewöhnlicher Lastfall (entspricht 156 kg/m²). Die Windlastermittlung erfolgt nach DIN EN 1991-1-4:2010-12. Eine individuelle Objektstatik zur Aushändigung lassen wir auf Wunsch gerne für Sie durch unseren Statiker anfertigen.
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